Stillen während der Arbeitszeit
Auf einen Blick
- Du hast gesetzlichen Anspruch auf mindestens 2× täglich 30 Minuten Stillpause – bezahlt
- Dein Arbeitgeber muss dir einen ruhigen Raum zum Stillen oder Abpumpen zur Verfügung stellen
- Stillpausen gehören zur Arbeitszeit und dürfen nicht vom Gehalt abgezogen werden
Du möchtest nach der Geburt wieder arbeiten und gleichzeitig weiter stillen? Das ist nicht nur möglich, sondern auch gesetzlich geschützt. Viele Mamas machen sich Sorgen, ob der Arbeitgeber damit einverstanden ist – doch du kannst beruhigt sein: Das Mutterschutzgesetz gibt dir klare Rechte an die Hand.
⚖️ Was sagt das Gesetz?
Das Mutterschutzgesetz schützt dich und dein Baby umfassend. Hier sind alle Regelungen festgelegt, die das Stillen während deiner Berufstätigkeit betreffen. Zusätzlich gibt es verschiedene Gerichtsurteile, die deine Rechte als stillende Mutter konkretisieren.
Gut zu wissen: Diese Rechte gelten unabhängig davon, ob du Vollzeit oder Teilzeit arbeitest – sobald du berufstätig bist, greift der gesetzliche Schutz.
🕐 Dein konkreter Rechtsanspruch auf Stillpausen
Du hast einen rechtlich festgelegten Anspruch auf Stillpausen. Wie viel Zeit dir zusteht, hängt von deiner täglichen Arbeitszeit ab:
Bei normaler Arbeitszeit (bis 8 Stunden)
Du darfst wählen zwischen:
- Zweimal täglich 30 Minuten
- Einmal täglich 60 Minuten am Stück
Bei längerer Arbeitszeit (über 8 Stunden)
Hier stehen dir mehr Pausen zu:
- Zweimal täglich 45 Minuten
- Oder einmal 90 Minuten am Stück
Tipp: Die längere Pause am Stück ist besonders praktisch, wenn dein Arbeitsplatz weiter von der Betreuung entfernt ist. So hast du genug Zeit, in Ruhe zu deinem Baby zu fahren und entspannt zu stillen.
Übrigens: Das Abpumpen von Muttermilch zählt ebenfalls als Stillen und ist von diesen Zeiträumen vollständig abgedeckt. Beachte auch, dass es sich um Minimalzeiten handelt – vielleicht hast du das Glück, einen Arbeitgeber zu haben, der dir noch großzügigere Pausen gewährt.
Viele Mamas unterschätzen, wie wichtig es ist, diese Pausen wirklich zu nutzen. Dein Körper und dein Baby brauchen diese Regelmäßigkeit – und du hast jedes Recht darauf.
🏢 Weitere wichtige Schutzbestimmungen für dich
Das Mutterschutzgesetz schützt nicht nur deine Stillzeit, sondern auch deine allgemeine Gesundheit – und damit indirekt die Qualität deiner Muttermilch.
Schutz vor körperlicher Belastung
Dein Arbeitgeber darf dich nicht für körperlich schwere Arbeiten einteilen. Außerdem muss er dich vor Strahlung und gesundheitsgefährdenden Stoffen schützen. Das verhindert, dass sich schädliche Substanzen in deiner Muttermilch anlagern.
Achtung: Selbst wenn solche Tätigkeiten normalerweise zu deinem Job gehören, darfst du sie während der Stillzeit mit gesetzlicher Rückendeckung verweigern.
Dein Recht auf einen Stillraum
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir einen Raum zur Verfügung zu stellen, in dem du ruhig und ungestört stillen oder abpumpen kannst. Das kann ein separater Raum sein oder ein entsprechend eingerichteter Bereich.
Stillpausen sind bezahlte Arbeitszeit
Ganz wichtig: Dein Arbeitgeber darf die Stillpausen nicht anderweitig anrechnen. Die Pausen gehören zur Arbeitszeit und du hast Anspruch auf dein volles vereinbartes Gehalt.
Schutz vor Nacht- und Wochenendarbeit
Du hast das Recht, Arbeit am Wochenende oder in der Nacht zu verweigern. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Nacht- oder Wochenendschichten in deinem Beruf ganz normal sind – wie zum Beispiel bei Krankenschwestern oder Ärztinnen.
💬 So sprichst du mit deinem Arbeitgeber
Auch wenn du rechtlich auf der sicheren Seite bist, lohnt es sich, das Gespräch mit deinem Arbeitgeber konstruktiv zu führen. Ein gutes Betriebsklima macht den Alltag für alle angenehmer.
Rechtzeitig informieren
Informiere deinen Arbeitgeber frühzeitig über deine Pläne. So hat er genug Zeit, geeignete Maßnahmen zu ergreifen – etwa die Einrichtung eines Stillraums oder die Anpassung der Arbeitseinteilung.
Vorteile aufzeigen
Versuche, auf die positiven Aspekte hinzuweisen. Vielleicht kann dein Arbeitgeber dich dabei unterstützen, eine gut gelegene Betreuungsmöglichkeit für dein Kind zu finden, die dir unkompliziertes Stillen ermöglicht. Eine zufriedene, gesunde Mitarbeiterin ist schließlich auch im Interesse des Unternehmens.
Tipp: Bereite das Gespräch gut vor und bringe konkrete Vorschläge mit, wie sich Stillen und Arbeit in deinem Fall gut vereinbaren lassen. Das zeigt Professionalität und erleichtert die Planung für beide Seiten.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich meinem Arbeitgeber nachweisen, dass ich noch stille?
Nein, du musst keinen Nachweis erbringen. Dein Arbeitgeber muss dir die Stillpausen gewähren, solange du angibst, dass du stillst. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Werden die Stillpausen vom Gehalt abgezogen?
Nein, auf keinen Fall. Die Stillpausen gehören zur bezahlten Arbeitszeit. Dein Arbeitgeber darf sie weder vom Gehalt abziehen noch mit Überstunden verrechnen.
Was ist, wenn mein Arbeitgeber keinen separaten Stillraum hat?
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir einen ruhigen, ungestörten Raum zur Verfügung zu stellen. Das muss kein extra Stillraum sein – auch ein Besprechungsraum oder ein anderer geeigneter Raum, den du nutzen kannst, erfüllt die Anforderung.
Kann ich die Stillpausen auch zum Abpumpen nutzen?
Ja, absolut. Das Abpumpen von Muttermilch gehört zum Stillen im weiteren Sinne und ist vollständig von den gesetzlichen Stillpausen abgedeckt.
Wie lange habe ich Anspruch auf Stillpausen?
Der Anspruch besteht, solange du stillst – unabhängig vom Alter deines Kindes. Es gibt keine zeitliche Begrenzung im Gesetz.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber die Stillpausen verweigert?
Wende dich zunächst an deinen Betriebsrat oder die Personalabteilung. Wenn das nicht hilft, kannst du dich an die zuständige Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt) wenden. Dein Anspruch ist gesetzlich verankert und durchsetzbar.
Gründerin von moms.de, zweifache Mutter (Kinder geboren 2014 und 2016). Sie schreibt seit 2017 Ratgeber rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienleben.
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