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Sonderurlaub bei Geburt: Was dir zusteht

Nadine Scheiner Von Nadine Scheiner 04.07.2026 Lesezeit 21 Min.
Sonderurlaub bei Geburt: Was dir zusteht

Auf einen Blick

  • Väter haben in den meisten Bundesländern Anspruch auf 1–2 Tage bezahlten Sonderurlaub zur Geburt ihres Kindes
  • Der Anspruch ist gesetzlich nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern hängt vom Bundesland, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ab
  • Mütter erhalten keinen Sonderurlaub, sondern Mutterschutz – der Sonderurlaub bei Geburt betrifft primär werdende Väter
  • Die Beantragung sollte frühzeitig erfolgen, auch wenn der genaue Geburtstermin noch nicht feststeht

Die Geburt eines Kindes ist einer der bewegendsten Momente im Leben – und natürlich möchtest du als frischgebackener Papa in dieser besonderen Zeit bei deiner Partnerin und eurem Baby sein. Doch wie sieht es rechtlich aus: Hast du Anspruch auf bezahlte Freistellung? Wir klären, welcher Sonderurlaub dir bei der Geburt zusteht und wie du ihn beantragst.

👶 Was ist Sonderurlaub bei Geburt?

Sonderurlaub – auch als bezahlte Freistellung oder Arbeitsbefreiung bezeichnet – ist eine Ausnahme von der regulären Arbeitspflicht. Anders als beim Erholungsurlaub geht es hier um besondere Lebensereignisse, bei denen du aus wichtigen persönlichen Gründen nicht arbeiten kannst oder solltest. Die Geburt deines Kindes zählt definitiv dazu.

Der entscheidende Unterschied zum normalen Urlaub: Sonderurlaub wird nicht von deinem Jahresurlaubskontingent abgezogen. Du erhältst in dieser Zeit weiterhin dein volles Gehalt, ohne dass Urlaubstage verloren gehen. Das klingt erst mal großartig – allerdings gibt es einen Haken: Ein bundesweit einheitliches Gesetz, das allen Vätern den gleichen Anspruch garantiert, existiert in Deutschland nicht.

Für wen gilt der Sonderurlaub?

Primär richtet sich der Sonderurlaub bei Geburt an werdende Väter. Mütter sind durch den gesetzlichen Mutterschutz abgesichert, der sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) gilt. In dieser Zeit besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot, und die Mutter erhält Mutterschaftsgeld.

Aber auch gleichgeschlechtliche Paare, Adoptiveltern oder Eltern in besonderen Familienkonstellationen können unter bestimmten Umständen Anspruch auf Sonderurlaub haben – hier lohnt sich ein genauer Blick in den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

⚖️ Rechtliche Grundlagen: Wo ist Sonderurlaub geregelt?

Die rechtliche Lage beim Sonderurlaub zur Geburt ist in Deutschland leider ziemlich unübersichtlich. Es gibt keine einheitliche bundesgesetzliche Regelung im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) oder einem anderen allgemeinen Arbeitsgesetz, die jedem Arbeitnehmer automatisch Sonderurlaub bei der Geburt eines Kindes zusichert.

Stattdessen finden sich Regelungen in verschiedenen Quellen:

Tarifverträge

Viele Tarifverträge enthalten konkrete Bestimmungen zum Sonderurlaub. Im öffentlichen Dienst beispielsweise regelt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in § 29, dass Beschäftigte bei der Geburt eines Kindes einen Arbeitstag Sonderurlaub erhalten. Ähnliche Regelungen finden sich in vielen Branchen-Tarifverträgen.

Arbeitsverträge

Dein individueller Arbeitsvertrag kann ebenfalls Sonderurlaubsregelungen enthalten. Manche Arbeitgeber sind hier großzügiger als der Tarifvertrag und gewähren zwei oder sogar drei Tage.

Betriebsvereinbarungen

In Unternehmen mit Betriebsrat können Betriebsvereinbarungen zusätzliche Regelungen zum Sonderurlaub treffen, die über gesetzliche oder tarifliche Mindeststandards hinausgehen.

Landesgesetze für den öffentlichen Dienst

Beamte und Beschäftigte im Landesdienst unterliegen den jeweiligen Landesgesetzen. Hier gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen – von einem Tag bis zu zwei Arbeitstagen Sonderurlaub.

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💗 Nadines Empfehlung

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Mein Tipp aus eigener Erfahrung: Sprich das Thema Sonderurlaub schon früh in der Schwangerschaft bei deinem Arbeitgeber an – am besten sobald ihr die Schwangerschaft offiziell mitgeteilt habt. So habt ihr beide Planungssicherheit, und du zeigst, dass du verantwortungsbewusst handelst. Viele Arbeitgeber sind kulanter als gedacht, wenn man rechtzeitig und offen kommuniziert. Und selbst wenn nur ein Tag gesetzlich zusteht: Frag nach zusätzlichen Urlaubstagen oder Homeoffice-Möglichkeiten für die erste Zeit – die meisten Chefs haben Verständnis für diese besondere Situation.

📋 Wie viele Tage Sonderurlaub stehen dir zu?

Die Anzahl der Sonderurlaubstage bei Geburt variiert stark – je nachdem, in welchem Bundesland du arbeitest, ob du im öffentlichen Dienst beschäftigt bist oder welcher Tarifvertrag für dich gilt.

Beschäftigungsart Regelung Anzahl Tage
TVöD (öffentlicher Dienst Bund) § 29 TVöD 1 Arbeitstag
Beamte Bund Sonderurlaubsverordnung 1 Arbeitstag
Beamte Länder (variiert) Landesgesetze 1–2 Arbeitstage
Privatwirtschaft ohne Tarifvertrag Arbeitsvertrag/Kulanz 0–2 Tage (individuell)
Metallindustrie (IG Metall) Tarifvertrag 1–2 Tage (regional unterschiedlich)
Chemische Industrie Tarifvertrag 1 Arbeitstag

Wichtig zu wissen: Auch wenn dein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keinen expliziten Anspruch vorsieht, können Arbeitgeber aus Kulanz Sonderurlaub gewähren. Es lohnt sich also immer, das Gespräch zu suchen – gerade in familienfreundlichen Unternehmen sind ein bis zwei Tage bei Geburt durchaus üblich.

Was zählt als „Arbeitstag"?

Ein wichtiger Punkt: Wenn von „einem Arbeitstag" die Rede ist, bedeutet das genau das – einen Tag, an dem du normalerweise arbeiten würdest. Fällt die Geburt auf einen Samstag und du arbeitest samstags nicht, verschiebt sich der Sonderurlaubstag nicht automatisch auf Montag. Hier kommt es auf die genaue Formulierung in deinem Vertrag an.

Bei Schichtarbeit oder unregelmäßigen Arbeitszeiten gilt: Der Sonderurlaub bezieht sich auf die Schicht, die du an diesem Tag gehabt hättest. Hättest du eine Nachtschicht gehabt, bist du für diese Nachtschicht freigestellt.

🗓️ Wann kannst du den Sonderurlaub nehmen?

Der Sonderurlaub zur Geburt ist zeitlich eng an das Ereignis selbst gebunden. Du kannst ihn nicht beliebig verschieben oder „ansparen". In der Regel gilt:

  • Am Tag der Geburt: Der klassische Fall – dein Kind kommt zur Welt, und du bist dabei oder kommst so schnell wie möglich ins Krankenhaus.
  • Am Tag nach der Geburt: Wenn die Geburt spät abends oder nachts stattfindet, wird häufig auch der Folgetag als Sonderurlaubstag akzeptiert.
  • Unmittelbar nach der Geburt: Manche Regelungen sprechen von „anlässlich der Geburt" – das gibt etwas mehr Spielraum, sollte aber zeitnah sein (innerhalb von 2–3 Tagen).

Du kannst den Sonderurlaub nicht „aufheben" für einen späteren Zeitpunkt, etwa wenn Mutter und Kind aus dem Krankenhaus nach Hause kommen. Dafür ist der Sonderurlaub nicht gedacht – hier würdest du dann regulären Urlaub oder Elternzeit nehmen.

📊

Sonderurlaub Geburt: Die 4 wichtigsten Fakten

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⏱️
Zeitpunkt Sonderurlaub gilt am Tag der Geburt oder unmittelbar danach – nicht beliebig verschiebbar
📄
Rechtsgrundlage Kein Bundesgesetz – Anspruch ergibt sich aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Landesrecht
1-2
Tage üblich Die meisten Regelungen sehen 1–2 bezahlte Arbeitstage Sonderurlaub vor
💰
Bezahlung Volle Lohnfortzahlung ohne Abzug von Urlaubstagen – der Arbeitgeber trägt die Kosten

📝 So beantragst du Sonderurlaub bei Geburt

Die Beantragung von Sonderurlaub zur Geburt ist in der Regel unkompliziert – allerdings solltest du ein paar Dinge beachten, um alles korrekt abzuwickeln.

Schritt 1: Frühzeitige Information

Auch wenn der genaue Geburtstermin naturgemäß unsicher ist, solltest du deinen Arbeitgeber rechtzeitig informieren. Ideal ist es, wenn du etwa 4–6 Wochen vor dem errechneten Termin ein kurzes Gespräch führst und ankündigst, dass du bei der Geburt Sonderurlaub nehmen möchtest.

Das zeigt Professionalität und gibt deinem Arbeitgeber die Möglichkeit, Vertretungen zu planen – gerade wenn du in einer Schlüsselposition arbeitest oder wichtige Projekte betreust.

Schritt 2: Formloser Antrag

In den meisten Fällen reicht ein formloser Antrag. Dieser kann so aussehen:

„Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],
hiermit beantrage ich Sonderurlaub anlässlich der Geburt meines Kindes. Der errechnete Geburtstermin ist der [Datum]. Ich werde Sie umgehend informieren, sobald die Geburt stattgefunden hat, und den genauen Tag bzw. die genauen Tage mitteilen, an denen ich den Sonderurlaub in Anspruch nehme.
Mit freundlichen Grüßen"

Schritt 3: Meldung nach der Geburt

Sobald dein Kind geboren ist, informierst du deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich – ein Anruf oder eine kurze E-Mail reicht völlig aus. Niemand erwartet von dir, dass du noch im Kreißsaal formale Anträge ausfüllst.

Eine kurze Nachricht wie „Unser Kind ist heute um [Uhrzeit] geboren. Ich nehme heute und morgen den beantragten Sonderurlaub" genügt vollkommen.

Schritt 4: Nachweis (falls erforderlich)

Manche Arbeitgeber verlangen einen Nachweis über die Geburt – das ist rechtlich zulässig. Dafür reicht in der Regel eine Kopie der Geburtsurkunde, die du nachreichen kannst, sobald sie ausgestellt ist. In manchen Fällen akzeptieren Arbeitgeber auch eine Bescheinigung des Krankenhauses oder der Hebamme.

Achtung: Auch wenn die Geburt unerwartet früher stattfindet oder es Komplikationen gibt – melde dich so schnell wie möglich bei deinem Arbeitgeber. Im Notfall kann auch ein Kollege oder eine Kollegin für dich anrufen. Arbeitgeber zeigen in solchen Situationen in der Regel großes Verständnis, erwarten aber eine zeitnahe Information.

🤝 Was, wenn der Arbeitgeber Sonderurlaub verweigert?

In den meisten Fällen läuft die Gewährung von Sonderurlaub bei Geburt problemlos. Doch was kannst du tun, wenn dein Arbeitgeber sich weigert?

Prüfe deinen Anspruch

Zunächst solltest du genau prüfen, ob du tatsächlich einen rechtlichen Anspruch hast:

  • Schau in deinen Arbeitsvertrag – steht dort etwas zu Sonderurlaub?
  • Gilt für dich ein Tarifvertrag? Wenn ja, welcher, und was steht dort?
  • Gibt es eine Betriebsvereinbarung in deinem Unternehmen?
  • Bist du im öffentlichen Dienst oder Beamter? Dann gelten spezielle Regelungen.

Das Gespräch suchen

Oft beruht eine Ablehnung auf Unwissenheit oder Missverständnissen. Suche das ruhige Gespräch mit deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung und weise höflich auf die entsprechenden Regelungen hin. Bringe am besten eine Kopie der relevanten Vertragspassagen oder Tarifbestimmungen mit.

Betriebsrat einschalten

Falls es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, kann dieser dich unterstützen und vermittelnd tätig werden. Betriebsräte kennen die rechtlichen Grundlagen gut und haben oft ein gutes Verhältnis zur Geschäftsführung.

Rechtliche Schritte

Wenn du einen klaren vertraglichen oder tariflichen Anspruch hast und dieser verweigert wird, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an deine Gewerkschaft, falls du Mitglied bist. In der Regel lässt sich aber schon durch ein klärendes Gespräch eine Lösung finden.

Pragmatische Alternativen

Wenn kein rechtlicher Anspruch besteht und der Arbeitgeber nicht kulant ist, bleiben dir diese Optionen:

  • Regulärer Urlaub: Nimm einen oder zwei Tage normalen Urlaub – nicht ideal, aber besser als gar nicht dabei zu sein.
  • Überstundenabbau: Wenn du Überstunden angesammelt hast, kannst du diese für die Geburt nutzen.
  • Unbezahlter Urlaub: Als letzte Option kannst du unbezahlten Urlaub beantragen – hier hast du zwar keinen Anspruch, aber viele Arbeitgeber gewähren ihn aus Kulanz.
  • Homeoffice/flexible Arbeitszeit: Vielleicht lässt sich eine Lösung finden, bei der du von zu Hause aus erreichbar bist, aber trotzdem für deine Familie da sein kannst.

👨‍👩‍👧‍👦 Sonderurlaub vs. Elternzeit: Was ist der Unterschied?

Viele werdende Eltern verwechseln Sonderurlaub mit Elternzeit oder denken, beides sei dasselbe. Tatsächlich handelt es sich um völlig unterschiedliche Konzepte:

Sonderurlaub bei Geburt

  • Dauer: 1–2 Tage (selten mehr)
  • Zeitpunkt: Unmittelbar bei/nach der Geburt
  • Bezahlung: Volle Lohnfortzahlung
  • Anspruch: Abhängig von Vertrag/Tarifvertrag
  • Urlaubsanspruch: Bleibt unberührt

Elternzeit

  • Dauer: Bis zu 3 Jahre pro Elternteil
  • Zeitpunkt: Flexibel innerhalb der ersten 8 Lebensjahre des Kindes
  • Bezahlung: Unbezahlte Freistellung (ggf. Elterngeld)
  • Anspruch: Gesetzlich geregelt (BEEG)
  • Urlaubsanspruch: Wird anteilig gekürzt

Der Sonderurlaub ist also eine sehr kurze, bezahlte Auszeit speziell für die Geburt selbst. Die Elternzeit ist eine längerfristige Auszeit, um dein Kind zu betreuen – sie kann auch vom Vater genommen werden und ist unabhängig vom Sonderurlaub.

Kann ich beides kombinieren?

Ja, absolut! Du kannst den Sonderurlaub bei der Geburt nehmen und anschließend (oder auch erst später) in Elternzeit gehen. Viele Väter nutzen diese Kombination: 1–2 Tage Sonderurlaub direkt bei der Geburt, dann vielleicht noch eine Woche normalen Urlaub, und später – etwa wenn die Partnerin wieder arbeiten geht – zwei Monate Elternzeit.

Als mein zweites Kind geboren wurde, hat mein Mann den einen Tag Sonderurlaub genommen, dann noch drei Tage Urlaub drangehängt und anschließend zwei Wochen Elternzeit. So hatten wir gemeinsam eine intensive erste Zeit als vierköpfige Familie – das war unbezahlbar und hat uns als Familie wirklich zusammengeschweißt. Mein Tipp: Nutzt alle Möglichkeiten, die euch zur Verfügung stehen, um diese besondere Zeit gemeinsam zu erleben.

Nadine Scheiner Redakteurin & Mama

🌍 Sonderurlaub bei Geburt im internationalen Vergleich

Deutschland steht mit 1–2 Tagen Sonderurlaub bei Geburt im internationalen Vergleich nicht besonders gut da. Andere Länder haben deutlich großzügigere Regelungen:

Vaterschaftsurlaub in Europa

  • Spanien: 16 Wochen bezahlter Vaterschaftsurlaub (seit 2021)
  • Portugal: 28 Tage verpflichtender Vaterschaftsurlaub, davon 5 Tage unmittelbar nach Geburt
  • Schweden: 90 Tage reserviert für den Vater im Rahmen der 480 Tage Elternzeit
  • Frankreich: 28 Tage Vaterschaftsurlaub (seit 2021)
  • Norwegen: 15 Wochen reserviert für den Vater
  • Österreich: 1 Monat Papamonat (Freistellung gegen Kinderbetreuungsgeld)

Die EU hat 2019 eine Richtlinie verabschiedet, die allen Vätern mindestens 10 Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub garantieren soll. Die Mitgliedsstaaten haben bis 2022 Zeit gehabt, dies umzusetzen – Deutschland hat bislang keine entsprechende gesetzliche Regelung eingeführt, sondern verweist auf die bestehende Elternzeit-Regelung.

💡 Praktische Tipps für die Zeit um die Geburt

Auch wenn der gesetzliche Sonderurlaub knapp bemessen ist, gibt es Wege, mehr Zeit für deine Familie zu haben:

Plane strategisch

  • Urlaub kombinieren: Hänge reguläre Urlaubstage an den Sonderurlaub an
  • Überstunden abbauen: Baue vor der Geburt Überstunden auf, die du danach abfeiern kannst
  • Feiertage nutzen: Wenn die Geburt in die Nähe von Feiertagen oder Brückentagen fällt, kannst du mit wenigen Urlaubstagen eine längere Auszeit erreichen
  • Homeoffice vereinbaren: Vielleicht kannst du in den ersten Wochen teilweise von zu Hause arbeiten

Kommuniziere offen

Sprich frühzeitig mit deinem Arbeitgeber über deine Pläne. Viele Unternehmen sind familienfreundlicher als gedacht und finden kreative Lösungen – etwa flexible Arbeitszeiten, Teilzeit für einige Wochen oder die Möglichkeit, bei Bedarf kurzfristig nach Hause zu gehen.

Elternzeit in Betracht ziehen

Überlege, ob du nicht direkt nach der Geburt oder kurz danach Elternzeit nehmen möchtest. Auch zwei Wochen oder ein Monat können einen großen Unterschied machen. Du hast als Vater Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit, die du flexibel aufteilen kannst.

Partnermonate beim Elterngeld

Wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen, habt ihr Anspruch auf zwei zusätzliche Partnermonate beim Elterngeld. Das kann ein finanzieller Anreiz sein, auch als Vater eine Auszeit zu nehmen.

📞 Besondere Situationen und Sonderfälle

Frühgeburt oder Komplikationen

Bei einer Frühgeburt oder wenn es Komplikationen gibt, zeigen die meisten Arbeitgeber besonderes Verständnis. Rechtlich ändert sich am Anspruch auf Sonderurlaub meist nichts, aber viele Arbeitgeber gewähren aus Kulanz zusätzliche Tage oder ermöglichen flexible Lösungen.

Wenn dein Kind auf der Intensivstation liegt oder die Mutter länger im Krankenhaus bleiben muss, sprich offen mit deinem Arbeitgeber. In solchen Ausnahmesituationen sind oft unbürokratische Lösungen möglich.

Mehrlingsgeburten

Bei Zwillingen, Drillingen oder mehr erhöht sich der Anspruch auf Sonderurlaub in der Regel nicht automatisch. Allerdings: Die Situation ist natürlich deutlich herausfordernder, und viele Arbeitgeber zeigen hier Kulanz. Es lohnt sich, das Gespräch zu suchen.

Adoption

Bei einer Adoption hängt der Anspruch auf Sonderurlaub von der konkreten Regelung in deinem Vertrag oder Tarifvertrag ab. Manche Formulierungen sprechen explizit von „Geburt", andere von „Aufnahme eines Kindes in die Familie" – letzteres würde auch Adoptionen einschließen.

Im öffentlichen Dienst ist die Adoption der leiblichen Geburt meist gleichgestellt. In der Privatwirtschaft solltest du die genaue Formulierung prüfen und im Zweifel das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.

Gleichgeschlechtliche Paare

Bei gleichgeschlechtlichen Paaren kommt es darauf an, wer rechtlich als Elternteil gilt. Die Partnerin der gebärenden Mutter oder der Partner des zeugenden Vaters hat Anspruch auf Sonderurlaub, wenn sie/er rechtlich als Elternteil anerkannt ist – etwa durch Stiefkindadoption oder bei eingetragener Lebenspartnerschaft bzw. Ehe.

Totgeburt oder Fehlgeburt

Dies ist eine unglaublich schmerzhafte Situation. Bei einer Totgeburt (ab der 24. Schwangerschaftswoche) gelten rechtlich die gleichen Regelungen wie bei einer Lebendgeburt – auch hier besteht Anspruch auf Sonderurlaub.

Bei einer Fehlgeburt vor der 24. Woche gibt es keinen automatischen Anspruch auf Sonderurlaub, aber die meisten Arbeitgeber zeigen in dieser Situation großes Mitgefühl und gewähren aus Kulanz freie Tage. Scheue dich nicht, das Gespräch zu suchen – niemand wird dir in einer solchen Situation Steine in den Weg legen.

❓ Häufige Fragen

Muss ich den Sonderurlaub im Voraus beantragen?

Eine vorherige Ankündigung ist sinnvoll und zeigt Professionalität, aber da der genaue Geburtszeitpunkt nicht planbar ist, reicht es aus, den Arbeitgeber so schnell wie möglich nach der Geburt zu informieren. Ideal ist es, wenn du schon Wochen vorher ankündigst, dass du bei der Geburt Sonderurlaub nehmen wirst, und dann nur noch den konkreten Tag mitteilst.

Verfällt der Sonderurlaub, wenn ich ihn nicht nehme?

Ja, Sonderurlaub ist zeitlich eng an das Ereignis gebunden. Du kannst ihn nicht „aufsparen" oder später nehmen. Wenn du bei der Geburt nicht freinimmst, verfällt der Anspruch in der Regel. Anders als beim Erholungsurlaub gibt es hier keine Übertragungsfristen.

Bekomme ich auch Sonderurlaub, wenn ich nicht verheiratet bin?

Ja, der Sonderurlaub bei Geburt hängt nicht vom Familienstand ab, sondern davon, dass du rechtlich Vater des Kindes bist. Ob du mit der Mutter verheiratet bist oder nicht, spielt keine Rolle. Wichtig ist die rechtliche Vaterschaft – bei unverheirateten Paaren erfolgt diese durch Anerkennung der Vaterschaft.

Was ist, wenn die Geburt am Wochenende stattfindet?

Wenn die Geburt an einem Tag stattfindet, an dem du ohnehin nicht arbeiten würdest (Samstag, Sonntag oder Feiertag), kommt es auf die genaue Formulierung in deinem Vertrag an. Manche Regelungen sprechen von „Arbeitstagen", dann würde der Sonderurlaub auf den nächsten Arbeitstag verschoben. Andere Formulierungen sind strenger und gewähren nur Freistellung für den tatsächlichen Geburtstag. Im Zweifel solltest du das mit deinem Arbeitgeber klären.

Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich erreichbar bin?

Nein, Sonderurlaub ist eine vollständige Freistellung von der Arbeitspflicht. Dein Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass du erreichbar bist oder arbeitest. Du bist in dieser Zeit genauso freigestellt wie im normalen Urlaub – mit dem Unterschied, dass es um ein wichtiges Lebensereignis geht.

Gilt der Sonderurlaub auch bei Hausgeburt?

Ja, der Sonderurlaub gilt unabhängig davon, wo die Geburt stattfindet – ob im Krankenhaus, im Geburtshaus oder zu Hause. Entscheidend ist das Ereignis der Geburt selbst, nicht der Ort.

Was passiert, wenn ich während des Sonderurlaubs krank werde?

Wenn du während des Sonderurlaubs erkrankst und arbeitsunfähig wirst, gelten die normalen Regeln zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Du solltest deinen Arbeitgeber informieren und ggf. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Die Tage gelten dann als Krankheitstage, nicht als Sonderurlaub – theoretisch könntest du den Sonderurlaub später nachholen, praktisch ist das aber schwierig, da er zeitnah zur Geburt genommen werden muss.

Nadine Scheiner

Gründerin von moms.de, zweifache Mutter (Kinder geboren 2014 und 2016). Sie schreibt seit 2017 Ratgeber rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienleben.

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