Anträge nach der Geburt: Behörden, Fristen & Reihenfolge
Auf einen Blick
- Nach der Geburt müssen innerhalb der ersten Wochen wichtige Anträge gestellt werden – von der Geburtsurkunde bis zum Elterngeld.
- Die Geburtsbescheinigung vom Krankenhaus ist der Ausgangspunkt für fast alle weiteren Behördengänge und sollte sofort beantragt werden.
- Einige Fristen sind streng (z.B. 7 Tage für die Geburtsanzeige), andere flexibler – eine Checkliste hilft, nichts zu vergessen.
- Die richtige Reihenfolge spart Zeit: Erst Geburtsurkunde, dann Kindergeld, Elterngeld und Krankenversicherung.
Die ersten Wochen mit deinem Baby sind wunderschön – aber auch von wichtigen Formalitäten begleitet. Damit du den Überblick behältst und keine Frist verpasst, zeige ich dir hier Schritt für Schritt, welche Anträge nach der Geburt wirklich wichtig sind, in welcher Reihenfolge du sie am besten erledigst und wo du welche Unterlagen bekommst.
📋 Warum sind Anträge nach der Geburt so wichtig?
Mit der Geburt deines Kindes beginnt nicht nur ein neuer Lebensabschnitt für deine Familie, sondern auch eine ganze Reihe bürokratischer Pflichten. Diese Anträge sind keineswegs nur lästiger Papierkram – sie sichern wichtige Rechte und finanzielle Unterstützung für dich und dein Baby.
Ohne Geburtsurkunde kann dein Kind beispielsweise nicht bei der Krankenkasse angemeldet werden. Ohne rechtzeitigen Elterngeldantrag riskierst du finanzielle Einbußen. Und manche Fristen sind gesetzlich vorgeschrieben: Die Geburtsanzeige beim Standesamt muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen – sonst droht theoretisch ein Bußgeld.
Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung und einer klaren Checkliste lassen sich alle Behördengänge gut bewältigen. Viele Anträge kannst du sogar schon während der Schwangerschaft vorbereiten oder online stellen.
🏥 Der Ausgangspunkt: Geburtsbescheinigungen vom Krankenhaus
Alles beginnt mit den Geburtsbescheinigungen, die du vom Krankenhaus, Geburtshaus oder der Hebamme bei einer Hausgeburt erhältst. Diese Bescheinigungen sind die Grundlage für fast alle weiteren Anträge.
Was du vom Krankenhaus bekommst
In der Regel stellt dir die Geburtsklinik mehrere Ausfertigungen der Geburtsbescheinigung aus – meist sieben Stück, jeweils für unterschiedliche Zwecke:
- Eine für das Standesamt (zur Ausstellung der Geburtsurkunde)
- Eine für die Krankenkasse
- Eine für das Kindergeld
- Eine für das Elterngeld
- Eine für die Mutterschaftsleistungen (falls noch relevant)
- Eine oder zwei für die Eltern (zur Aufbewahrung oder für weitere Zwecke)
Jede Bescheinigung ist auf dem Dokument entsprechend gekennzeichnet. Achte darauf, dass du alle Exemplare erhältst, bevor du das Krankenhaus verlässt. Falls du eine Hausgeburt hattest, stellt deine Hebamme die Geburtsbescheinigungen aus.
Wichtig: Bewahre die Geburtsbescheinigungen sicher auf und mache dir am besten Kopien, bevor du sie versendest. Manche Behörden akzeptieren auch beglaubigte Kopien statt der Originale.
📝 Die richtige Reihenfolge: So gehst du am besten vor
Die Reihenfolge der Anträge ist nicht willkürlich – manche Dokumente brauchst du als Voraussetzung für andere Anträge. Hier ist die optimale Abfolge:
💗 Nadines Empfehlung
Nadine Scheiner
Mein Tipp aus eigener Erfahrung: Bereite schon in der Schwangerschaft eine Mappe mit allen wichtigen Unterlagen vor – Geburtsurkunden der Eltern, Heiratsurkunde, Personalausweise in Kopie, Steueridentifikationsnummern. Als ich nach der Geburt meines Zweiten völlig übermüdet war, war ich so dankbar, dass mein Partner einfach diese Mappe nehmen und alle Anträge abarbeiten konnte. Das hat uns so viel Stress erspart!
Die 4 wichtigsten Anträge im Überblick
moms.deSchritt 1: Geburtsurkunde beim Standesamt (Frist: 7 Tage)
Die Geburtsurkunde ist das wichtigste Dokument und sollte dein erster Behördengang sein. Das Standesamt, das für den Geburtsort zuständig ist, stellt sie aus – nicht das Standesamt deines Wohnorts.
Benötigte Unterlagen:
- Geburtsbescheinigung vom Krankenhaus (Original)
- Personalausweise beider Elternteile
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Bei verheirateten Paaren: Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Bei unverheirateten Paaren: Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung (falls schon vorhanden)
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: weitere Dokumente je nach Land
Du kannst direkt mehrere Ausfertigungen der Geburtsurkunde bestellen (meist 3-5 Stück). Das kostet zwar eine kleine Gebühr pro Exemplar (etwa 10-12 Euro), spart dir aber spätere Wege zum Standesamt.
Schritt 2: Krankenversicherung des Babys
Dein Baby muss krankenversichert werden – am besten meldest du es sofort nach der Geburt bei deiner Krankenkasse an. Die Versicherung gilt dann rückwirkend ab dem Geburtsdatum.
Benötigte Unterlagen:
- Geburtsbescheinigung für die Krankenkasse
- Bei gesetzlich versicherten Eltern: Das Kind wird in der Regel kostenfrei familienversichert
- Bei privat versicherten oder unterschiedlich versicherten Eltern: Klärung, wo das Kind versichert wird
Die Familienversicherung ist bei gesetzlichen Krankenkassen beitragsfrei, solange bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei privat versicherten Eltern muss das Kind meist ebenfalls privat versichert werden – hier entstehen zusätzliche Kosten.
Schritt 3: Kindergeld bei der Familienkasse (keine strikte Frist)
Kindergeld steht dir ab dem Geburtsmonat deines Kindes zu und wird rückwirkend für bis zu sechs Monate ausgezahlt. Du solltest den Antrag also nicht zu lange aufschieben, hast aber etwas mehr Zeit als bei anderen Anträgen.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Kindergeld (Formular KG1, online oder bei der Familienkasse erhältlich)
- Geburtsurkunde des Kindes (deshalb musst du diese zuerst beantragen)
- Steueridentifikationsnummer des Kindes (wird automatisch zugeteilt, kann aber einige Wochen dauern)
- Steueridentifikationsnummer des Antragstellers
- Bankverbindung
Das Kindergeld beträgt aktuell 250 Euro pro Kind und Monat (Stand 2024). Der Antrag kann online über das Portal der Familienkasse gestellt werden, was den Prozess deutlich beschleunigt.
Schritt 4: Elterngeld bei der Elterngeldstelle (Frist: 3 Monate nach Geburt)
Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung und sollte innerhalb der ersten drei Lebensmonate deines Kindes beantragt werden. Stellst du den Antrag später, verfallen die Monate davor – du verlierst also Geld.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Elterngeld (bei der zuständigen Elterngeldstelle oder online)
- Geburtsbescheinigung für Elterngeld
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt (bei Angestellten: Gehaltsabrechnungen)
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Mutterschutzzeiten und Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
- Bei Selbstständigen: Steuerbescheide der letzten Jahre
Die Berechnung des Elterngeldes ist komplex. Es beträgt zwischen 65% und 67% des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens aber 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Du kannst zwischen Basiselterngeld (bis zu 14 Monate) und ElterngeldPlus (bis zu 28 Monate mit halber Höhe) wählen oder beides kombinieren.
Achtung Frist: Elterngeld wird nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat rückwirkend gezahlt. Stellst du den Antrag erst im 5. Lebensmonat, verlierst du die ersten beiden Monate unwiederbringlich!
🔍 Weitere wichtige Anträge und Dokumente
Neben den vier Hauptanträgen gibt es je nach Situation weitere Formalitäten, die du nicht vergessen solltest:
Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung (für unverheiratete Paare)
Seid ihr nicht verheiratet, sollte der Vater die Vaterschaft anerkennen – idealerweise schon vor der Geburt. Dies kann beim Jugendamt, Standesamt oder Notar erfolgen und ist kostenlos (außer beim Notar).
Gleichzeitig könnt ihr eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, damit beide Elternteile das Sorgerecht haben. Ohne diese Erklärung hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweise beider Elternteile
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
Mutterschaftsgeld (für berufstätige Mütter)
Wenn du gesetzlich versichert und berufstätig bist, hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieses musst du bei deiner Krankenkasse beantragen – am besten schon während der Schwangerschaft, sobald du die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin hast.
Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Dein Arbeitgeber zahlt die Differenz zu deinem durchschnittlichen Nettogehalt (Arbeitgeberzuschuss).
Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden
Die Elternzeit musst du spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden. Für Mütter beginnt die Elternzeit in der Regel nach dem Mutterschutz, also etwa acht Wochen nach der Geburt.
Du musst dich bereits bei der Anmeldung für die ersten zwei Jahre festlegen, wie du die Elternzeit aufteilen möchtest. Eine Änderung ist später nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Kinderfreibetrag und Steuerklassenwechsel
Der Kinderfreibetrag wird automatisch vom Finanzamt eingetragen, sobald die Steueridentifikationsnummer deines Kindes vorliegt. Du musst nichts beantragen.
Allerdings kann es sinnvoll sein, die Steuerklassen zu wechseln – besonders wenn ein Partner in Elternzeit geht. Ein Wechsel zu Steuerklasse III/V kann das Elterngeld erhöhen, sollte aber rechtzeitig (spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes) erfolgen.
Kinderreisepass
Planst du mit deinem Baby zu verreisen, benötigt es einen eigenen Reisepass. Auch Säuglinge brauchen ein eigenes Reisedokument – sie können nicht mehr im Pass der Eltern eingetragen werden.
Den Kinderreisepass beantragst du bei der Passbehörde deiner Stadt oder Gemeinde. Er ist sechs Jahre gültig und kostet etwa 13 Euro.
| Antrag | Zuständige Stelle | Frist | Wichtige Unterlagen |
|---|---|---|---|
| Geburtsurkunde | Standesamt am Geburtsort | 7 Tage | Geburtsbescheinigung, Ausweise, Heiratsurkunde |
| Krankenversicherung | Deine Krankenkasse | Sofort | Geburtsbescheinigung für Krankenkasse |
| Kindergeld | Familienkasse | 6 Monate rückwirkend | Geburtsurkunde, Steuer-IDs, Antrag KG1 |
| Elterngeld | Elterngeldstelle | 3 Monate nach Geburt | Geburtsbescheinigung, Einkommensnachweise |
| Vaterschaftsanerkennung | Jugendamt/Standesamt | Idealerweise vor Geburt | Ausweise, Geburtsurkunden der Eltern |
| Mutterschaftsgeld | Krankenkasse | Während Schwangerschaft | Ärztliche Bescheinigung, Arbeitgeberdaten |
| Elternzeit | Arbeitgeber | 7 Wochen vor Beginn | Schriftliche Anmeldung |
💡 Praktische Tipps für den Behördendschungel
Der Papierkram nach der Geburt kann überwältigend wirken, besonders wenn du dich gleichzeitig um ein Neugeborenes kümmerst. Diese Tipps helfen dir, den Überblick zu behalten:
Vorbereitung ist alles
Sammle alle wichtigen Dokumente schon während der Schwangerschaft in einer Mappe: Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Personalausweise (in Kopie), Steueridentifikationsnummern, Gehaltsabrechnungen. So hast du im Wochenbett alles griffbereit.
Online-Anträge nutzen
Immer mehr Behörden bieten Online-Portale an. Kindergeld und Elterngeld kannst du in vielen Bundesländern komplett digital beantragen – das spart dir den Gang zur Behörde und beschleunigt die Bearbeitung.
Partner einbeziehen
Dein Partner kann die meisten Anträge für dich übernehmen. Bereitet gemeinsam alles vor, dann kann er oder sie die Behördengänge erledigen, während du dich erholen kannst.
Checkliste führen
Erstelle eine Checkliste mit allen Anträgen, Fristen und dem Status (beantragt, bewilligt, erledigt). So behältst du den Überblick und vergisst nichts Wichtiges.
Kopien anfertigen
Mache von allen eingereichten Unterlagen Kopien für deine Unterlagen. Manche Bescheinigungen brauchst du eventuell mehrfach, und bei Nachfragen ist es hilfreich, alles parat zu haben.
Bearbeitungszeiten einplanen
Rechne mit Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen, besonders beim Elterngeld. Stelle Anträge lieber früher als später, damit die Zahlungen rechtzeitig erfolgen.
Bei meinem ersten Kind war ich völlig überfordert von all den Anträgen und Fristen. Beim zweiten hatte ich gelernt: Eine gut sortierte Mappe, eine klare Checkliste und die Bereitschaft, auch mal online einen Antrag auszufüllen statt persönlich zur Behörde zu fahren – das hat mir so viel Stress erspart. Und ganz ehrlich: Es ist völlig okay, den Partner oder eine vertraute Person um Hilfe zu bitten. Du musst nicht alles alleine schaffen!
🌍 Besondere Situationen: Was gilt für wen?
Je nach Lebenssituation können zusätzliche oder abweichende Regelungen gelten. Hier ein Überblick über besondere Konstellationen:
Alleinerziehende
Als alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater hast du Anspruch auf zusätzliche Unterstützung:
- Unterhaltsvorschuss: Wenn der andere Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt, kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser wird bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt.
- Steuerklasse II: Du kannst in die günstigere Steuerklasse II wechseln und erhältst einen Entlastungsbetrag.
- Mehrbedarf beim Elterngeld: Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen länger Elterngeld beziehen.
Mehrlingsgeburten
Bei Zwillingen, Drillingen oder mehr gelten besondere Regelungen:
- Du erhältst für jedes Kind Kindergeld und musst für jedes Kind eine eigene Geburtsurkunde beantragen
- Beim Elterngeld gibt es einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro für jedes weitere Kind
- Die Mutterschutzfrist verlängert sich auf 12 Wochen nach der Geburt (statt 8 Wochen)
Nicht-deutsche Staatsangehörigkeit
Wenn du oder dein Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit habt, können zusätzliche Dokumente erforderlich sein:
- Übersetzungen von ausländischen Urkunden (beglaubigte Übersetzungen)
- Nachweise über den Aufenthaltsstatus
- Je nach Land: Ehefähigkeitszeugnis, Apostille oder andere Beglaubigungen
Informiere dich frühzeitig beim zuständigen Standesamt, welche Unterlagen in deinem Fall benötigt werden.
Adoption und Pflegekinder
Auch bei Adoption oder Aufnahme eines Pflegekindes hast du Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit. Die Regelungen weichen teilweise ab:
- Elterngeld kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes beantragt werden (bei leiblichen Kindern nur bis zum 14. Lebensmonat)
- Die Berechnung erfolgt auf Basis des Einkommens vor Aufnahme des Kindes
- Kindergeld steht dir ab dem Monat zu, in dem das Kind in deinen Haushalt aufgenommen wurde
📱 Digitale Helfer und Online-Services
Die Digitalisierung macht vieles einfacher. Hier sind nützliche Online-Angebote, die dir helfen können:
Elterngeldrechner
Das Bundesfamilienministerium bietet einen kostenlosen Elterngeldrechner an, mit dem du vorab berechnen kannst, wie viel Elterngeld dir zusteht und welche Variante (Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Kombination) für dich am günstigsten ist.
Online-Anträge der Bundesländer
Viele Bundesländer haben eigene Portale für Elterngeld-Anträge:
- Bayern: Elterngeld Digital
- Berlin: Elterngeld Digital
- Hamburg: Elterngeld Digital
- Nordrhein-Westfalen: Elterngeld Digital
- Sachsen: Elterngeld Digital
Die Anträge können komplett online ausgefüllt und eingereicht werden. Unterlagen lädst du als Scan oder Foto hoch.
Familienkasse Online-Service
Die Bundesagentur für Arbeit bietet einen Online-Service für Kindergeld an. Du kannst den Antrag digital ausfüllen, Nachweise hochladen und den Bearbeitungsstand verfolgen.
Apps und Checklisten
Es gibt verschiedene Apps, die dir helfen, den Überblick über alle Anträge zu behalten. Manche Krankenkassen bieten eigene Apps mit integrierten Checklisten und Erinnerungsfunktionen an.
💰 Finanzielle Übersicht: Was steht dir zu?
Damit du einen Überblick über die finanzielle Unterstützung hast, hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Leistungen:
Mutterschaftsgeld
Für gesetzlich versicherte, berufstätige Mütter: bis zu 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss bis zum vollen Nettogehalt. Gezahlt für die Zeit des Mutterschutzes (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt, bei Mehrlingen 12 Wochen).
Kindergeld
250 Euro pro Monat und Kind (Stand 2024), ausgezahlt bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung/Studium bis maximal 25 Jahre.
Elterngeld
65-67% des vorherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat. Basiselterngeld für bis zu 14 Monate (12 Monate ein Elternteil, 2 Monate Partnerschaftsbonus) oder ElterngeldPlus für bis zu 28 Monate mit halber Höhe.
Kinderzuschlag
Für Familien mit geringem Einkommen: bis zu 292 Euro pro Kind und Monat zusätzlich zum Kindergeld. Der Antrag erfolgt bei der Familienkasse.
Wohngeld
Einkommensabhängige Unterstützung für die Wohnkosten. Mit Kind erhöht sich der mögliche Anspruch. Antrag bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde.
Bildungs- und Teilhabepaket
Für Familien mit geringem Einkommen gibt es Unterstützung für Kita-Ausflüge, Mittagessen, Schulbedarf etc. Relevant wird dies allerdings erst, wenn dein Kind älter ist.
| Leistung | Höhe | Dauer | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Mutterschaftsgeld | Bis zu vollem Nettogehalt | 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach Geburt | Gesetzlich versichert, berufstätig |
| Kindergeld | 250 € pro Kind/Monat | Bis 18 Jahre (bei Ausbildung bis 25) | Wohnsitz in Deutschland |
| Basiselterngeld | 65-67% des Nettos (300-1.800 €) | Bis 14 Monate | Betreuung des Kindes |
| ElterngeldPlus | 32,5-33,5% des Nettos | Bis 28 Monate | Betreuung, ggf. Teilzeitarbeit |
| Kinderzuschlag | Bis 292 € pro Kind/Monat | Unbegrenzt bei Bedürftigkeit | Geringes Einkommen |
⏰ Zeitplan: Wann was erledigen?
Ein konkreter Zeitplan hilft dir, nichts zu vergessen. Hier ist eine Übersicht, wann du welche Schritte idealerweise erledigst:
Während der Schwangerschaft
- Alle wichtigen Dokumente zusammenstellen und kopieren
- Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung (bei unverheirateten Paaren)
- Mutterschaftsgeld bei Krankenkasse beantragen (ab 7. Schwangerschaftsmonat)
- Arbeitgeber über Schwangerschaft informieren
- Elterngeld-Antrag vorbereiten (Formulare besorgen, ausfüllen)
- Eventuell Steuerklassenwechsel (spätestens 7 Monate vor Mutterschutz)
Erste Woche nach der Geburt
- Geburtsbescheinigungen vom Krankenhaus abholen
- Geburt beim Standesamt anzeigen (innerhalb von 7 Tagen)
- Baby bei der Krankenkasse anmelden
Zweite bis vierte Woche
- Geburtsurkunden beim Standesamt abholen
- Kindergeld beantragen
- Elterngeld beantragen (nicht später als 3 Monate nach Geburt!)
Bis 7 Wochen vor Elternzeit-Beginn
- Elternzeit beim Arbeitgeber schriftlich anmelden
Später, bei Bedarf
- Kinderreisepass beantragen (falls Reise geplant)
- Kinderzuschlag oder andere einkommensabhängige Leistungen prüfen
🚨 Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
Aus Erfahrung weiß ich, dass bei all dem Papierkram leicht Fehler passieren können. Diese Stolperfallen solltest du kennen:
Fehler 1: Fristen verpassen
Die 7-Tages-Frist für die Geburtsanzeige und die 3-Monats-Frist für das Elterngeld sind ernst zu nehmen. Setze dir Erinnerungen und erledige diese Anträge prioritär.
Fehler 2: Unvollständige Unterlagen
Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung erheblich. Prüfe vor dem Absenden, ob wirklich alle geforderten Unterlagen beiliegen. Die meisten Behörden haben Checklisten auf ihren Websites.
Fehler 3: Falsche Angaben beim Elterngeld
Die Elterngeld-Berechnung ist komplex. Nutze den offiziellen Elterngeldrechner und lass dich im Zweifelsfall von der Elterngeldstelle beraten. Falsche Angaben können zu Rückforderungen führen.
Fehler 4: Keine Kopien aufbewahren
Bewahre Kopien aller Anträge und eingereichten Unterlagen auf. Bei Nachfragen oder Problemen brauchst du diese als Nachweis.
Fehler 5: Steuerklassenwechsel zu spät
Ein Steuerklassenwechsel zur Erhöhung des Elterngeldes muss spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen. Später wirkt er sich nicht mehr auf die Berechnung aus.
Fehler 6: Partnerschaftsmonate nicht nutzen
Viele Familien verschenken zwei Monate Elterngeld, weil der zweite Elternteil keine Elternzeit nimmt. Auch kurze Partnermonate (z.B. 2 Monate) können sich finanziell lohnen.
Tipp: Viele Elterngeldstellen bieten kostenlose Beratungstermine an. Nutze diese Möglichkeit, wenn du unsicher bist – eine halbe Stunde Beratung kann dir viel Geld und Ärger ersparen.
📞 Anlaufstellen und Hilfe bei Fragen
Du musst nicht alles alleine herausfinden. Es gibt zahlreiche Anlaufstellen, die dir weiterhelfen:
Standesamt
Zuständig für Geburtsurkunden, Vaterschaftsanerkennung (teilweise). Meist findest du auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde Informationen zu Öffnungszeiten, benötigten Unterlagen und Gebühren.
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Für alle Fragen rund um Kindergeld. Telefonische Beratung unter der Service-Rufnummer 0800 4 5555 30 (kostenfrei) oder online unter arbeitsagentur.de.
Elterngeldstelle
Jedes Bundesland hat eigene Elterngeldstellen, meist bei den Landkreisen oder kreisfreien Städten angesiedelt. Viele bieten Beratungstermine an – online oder telefonisch.
Jugendamt
Zuständig für Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärungen, Unterhaltsvorschuss und Beratung in Erziehungsfragen. Kostenlose Beratung für alle Familien.
Krankenkasse
Deine Krankenkasse berät dich zu Mutterschaftsgeld, Familienversicherung und weiteren Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt. Viele Kassen haben spezielle Familienservices.
Schwangerschaftsberatungsstellen
Auch nach der Geburt kannst du dich an Schwangerschaftsberatungsstellen wenden. Sie helfen bei finanziellen Fragen, Anträgen und vermitteln weitere Unterstützung. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym.
Online-Foren und Communities
In Eltern-Foren und auf Social Media findest du Erfahrungsberichte anderer Eltern. Aber Vorsicht: Verlasse dich bei wichtigen Fragen auf offizielle Quellen, nicht nur auf Forenbeiträge.
❓ Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich die 7-Tages-Frist für die Geburtsanzeige verpasse?
Die Geburtsanzeige beim Standesamt ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt erfolgen. Theoretisch kann bei Versäumnis ein Bußgeld verhängt werden. In der Praxis sind Standesämter meist kulant, wenn es nur wenige Tage Verzögerung sind. Dennoch solltest du diese Frist ernst nehmen und im Zweifel das Standesamt kontaktieren, wenn sich die Anzeige verzögert. Die Geburtsurkunde wird auch bei verspäteter Anzeige ausgestellt.
Kann ich Elterngeld auch rückwirkend beantragen?
Elterngeld wird nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat rückwirkend gezahlt. Wenn du den Antrag also erst im fünften Lebensmonat deines Kindes stellst, verlierst du die ersten beiden Monate unwiederbringlich. Deshalb ist es wichtig, den Antrag innerhalb der ersten drei Monate zu stellen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind. Du kannst fehlende Dokumente nachreichen.
Wer kann die Anträge stellen – muss ich selbst zur Behörde?
Die meisten Anträge kann auch dein Partner oder eine bevollmächtigte Person für dich stellen. Für die Geburtsanzeige beim Standesamt reicht es, wenn ein Elternteil erscheint. Kindergeld und Elterngeld können vom antragstellenden Elternteil ausgefüllt werden. Bei Online-Anträgen musst du gar nicht persönlich zur Behörde. Nur für bestimmte Dokumente wie die Vaterschaftsanerkennung müssen beide Elternteile persönlich erscheinen.
Bekomme ich auch Elterngeld, wenn ich vor der Geburt nicht gearbeitet habe?
Ja, jeder Elternteil hat Anspruch auf Elterngeld, auch ohne vorheriges Erwerbseinkommen. In diesem Fall erhältst du den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat. Auch Studierende, Hausfrauen und Hausmann haben Anspruch. Einzige Voraussetzung: Du lebst mit deinem Kind in einem Haushalt, betreust und erziehst es selbst und arbeitest nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Anträge?
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Behörde und Auslastung. Die Geburtsurkunde erhältst du meist innerhalb weniger Tage bis zwei Wochen. Kindergeld wird in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen bewilligt. Beim Elterngeld musst du mit längeren Wartezeiten rechnen – oft sechs bis zwölf Wochen, in Ausnahmefällen auch länger. Online-Anträge werden tendenziell schneller bearbeitet. Plane diese Zeiten ein und stelle Anträge lieber früher als später.
Muss ich alle Geburtsurkunden sofort beantragen oder kann ich später weitere bestellen?
Du kannst jederzeit weitere Geburtsurkunden beim Standesamt nachbestellen – auch Jahre später. Allerdings ist es praktisch und meist günstiger, direkt bei der ersten Beantragung mehrere Ausfertigungen zu bestellen (3-5 Stück sind sinnvoll). Jede weitere Urkunde kostet etwa 10-12 Euro. Du brauchst Geburtsurkunden für verschiedene Zwecke: Kindergeld, Elterngeld, Krankenversicherung, eventuell für Kita-Anmeldung oder Kinderreisepass. Manche Behörden akzeptieren auch beglaubigte Kopien.
Gründerin von moms.de, zweifache Mutter (Kinder geboren 2014 und 2016). Sie schreibt seit 2017 Ratgeber rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienleben.
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