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Haushaltshilfe von der Krankenkasse: Anspruch & Antrag

Nadine Scheiner Von Nadine Scheiner 04.07.2026 Lesezeit 27 Min.
Haushaltshilfe von der Krankenkasse: Anspruch & Antrag

Auf einen Blick

  • Haushaltshilfe von der Krankenkasse steht dir zu, wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen Haushalt nicht führen kannst und ein Kind unter 12 Jahren oder mit Behinderung im Haushalt lebt
  • Der Anspruch ist gesetzlich in § 38 SGB V verankert und gilt für gesetzlich Versicherte bei Krankheit, nach Krankenhausaufenthalt oder während Schwangerschaft/Geburt
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für bis zu 26 Wochen (in Ausnahmefällen länger), abzüglich einer Zuzahlung von 10 % (mindestens 5, maximal 10 Euro pro Tag)
  • Der Antrag muss vor Beginn der Haushaltshilfe gestellt werden – mit ärztlichem Attest und Nachweis über die Kinder im Haushalt

Wenn du als Mama krank wirst, nach einer Operation im Bett liegen musst oder nach der Geburt Unterstützung brauchst, steht dein Alltag nicht still – die Wäsche stapelt sich, die Kinder brauchen Betreuung und der Haushalt läuft nicht von allein. Genau für solche Situationen gibt es die Haushaltshilfe von der Krankenkasse, auf die du unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch hast. In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du wissen musst, um diese wichtige Unterstützung zu beantragen und zu erhalten.

🏠 Was ist eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse?

Eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die dir hilft, wenn du aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend deinen Haushalt nicht weiterführen kannst. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer Putzhilfe oder einem Luxus-Service – es handelt sich um eine medizinisch notwendige Unterstützung, die im Sozialgesetzbuch verankert ist.

Die Haushaltshilfe übernimmt alltägliche Aufgaben wie Kochen, Einkaufen, Wäsche waschen, leichte Reinigungsarbeiten und – ganz wichtig – die Betreuung deiner Kinder, wenn diese noch klein sind. Sie springt ein, wenn du beispielsweise nach einer Operation nicht schwer heben darfst, bei einer Risikoschwangerschaft Bettruhe einhalten musst oder nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht voll belastbar bist.

Rechtliche Grundlage

Der Anspruch auf Haushaltshilfe ist in § 38 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) geregelt. Dort heißt es, dass Versicherte Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Absatz 2 oder 4, § 24, § 37, § 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Zusätzlich muss im Haushalt ein Kind leben, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

✅ Wann hast du Anspruch auf Haushaltshilfe?

Nicht jede Erkältung berechtigt dich automatisch zur Haushaltshilfe. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Schauen wir uns die wichtigsten Bedingungen genau an.

Grundvoraussetzungen

Damit du Anspruch auf eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse hast, müssen folgende Kriterien gleichzeitig erfüllt sein:

  • Du bist gesetzlich krankenversichert: Privat Versicherte haben keinen Anspruch nach § 38 SGB V, können aber möglicherweise andere Vereinbarungen mit ihrer Versicherung treffen
  • Du kannst deinen Haushalt nicht weiterführen: Dies muss ärztlich attestiert werden – eine leichte Erkrankung reicht nicht aus
  • Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes, hilfebedürftiges Kind: Ohne Kinder im Haushalt besteht grundsätzlich kein Anspruch (Ausnahmen siehe unten)
  • Keine andere Person im Haushalt kann die Aufgaben übernehmen: Wenn dein Partner oder eine andere erwachsene Person im Haushalt lebt, wird geprüft, ob diese Person einspringen kann
Nadine Scheiner

💗 Nadines Empfehlung

Nadine Scheiner

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen: Scheue dich nicht, die Haushaltshilfe zu beantragen, wenn du sie wirklich brauchst! Nach meiner zweiten Geburt hatte ich einen Kaiserschnitt und konnte wochenlang nicht richtig zupacken. Die Haushaltshilfe war eine riesige Entlastung – nicht nur praktisch, sondern auch emotional. Mein Tipp: Stelle den Antrag so früh wie möglich, am besten schon im Krankenhaus oder direkt nach der Diagnose. Je schneller die Unterlagen bei der Kasse sind, desto schneller kann die Hilfe starten.

Konkrete Anlässe für Haushaltshilfe

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe in folgenden Situationen:

  • Krankenhausaufenthalt: Während und nach einem stationären Aufenthalt
  • Schwangerschaft und Geburt: Bei Risikoschwangerschaft mit Bettruhe, nach ambulanter oder stationärer Entbindung
  • Medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen: Wenn du zu einer Kur oder Reha fährst
  • Schwere Krankheit zu Hause: Bei ärztlich verordneter Bettruhe oder wenn du nachweislich nicht in der Lage bist, den Haushalt zu führen
  • Nach ambulanter Operation: Wenn du aufgrund des Eingriffs vorübergehend eingeschränkt bist
📊

Die 4 wichtigsten Voraussetzungen für Haushaltshilfe

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👶
Kind im Haushalt Mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder behindertes Kind muss im Haushalt leben
🏥
Ärztliche Verordnung Ein Arzt muss bescheinigen, dass du den Haushalt nicht führen kannst
👨‍👩‍👧
Keine Ersatzperson Niemand anders im Haushalt kann die Aufgaben übernehmen
📋
Gesetzliche Versicherung Du musst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein

Sonderfälle und Ausnahmen

Einige Krankenkassen gewähren auch in besonderen Situationen Haushaltshilfe, selbst wenn nicht alle Standardvoraussetzungen erfüllt sind:

Haushaltshilfe ohne Kinder: Manche Kassen bieten im Rahmen ihrer Satzungsleistungen auch Haushaltshilfe für Versicherte ohne Kinder an, wenn eine besonders schwere Erkrankung vorliegt. Dies ist jedoch keine Pflichtleistung, sondern eine freiwillige Zusatzleistung – es lohnt sich, bei deiner Kasse nachzufragen.

Kinder über 12 Jahre: Wenn dein Kind zwar älter als 12 ist, aber aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung auf Hilfe angewiesen ist, besteht der Anspruch weiterhin.

Alleinerziehende: Als Alleinerziehende hast du oft bessere Chancen auf Bewilligung, da offensichtlich keine andere erwachsene Person im Haushalt einspringen kann.

📝 So beantragst du die Haushaltshilfe – Schritt für Schritt

Der Antragsprozess mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, ist aber mit der richtigen Vorbereitung gut zu bewältigen. Wichtig ist vor allem: Beantrage die Haushaltshilfe rechtzeitig, idealerweise bevor sie benötigt wird.

Schritt 1: Ärztliches Attest einholen

Sprich mit deinem behandelnden Arzt über deine Situation. Er muss dir bescheinigen, dass du aus medizinischen Gründen nicht in der Lage bist, deinen Haushalt zu führen. Dies geschieht in der Regel auf dem Formular "Verordnung einer Haushaltshilfe" (Muster 61). Darauf vermerkt der Arzt:

  • Die Diagnose bzw. den Grund für die Haushaltshilfe
  • Den voraussichtlichen Zeitraum, für den die Hilfe benötigt wird
  • Den Umfang der benötigten Unterstützung

Wichtig: Bei einer geplanten Operation oder Entbindung solltest du das Attest bereits im Vorfeld besorgen. Bei einem Notfall-Krankenhausaufenthalt kann das Krankenhaus die Bescheinigung ausstellen.

Schritt 2: Antragsformular ausfüllen

Hole dir bei deiner Krankenkasse das Antragsformular für Haushaltshilfe. Viele Kassen bieten dieses auch online zum Download an. Du musst folgende Angaben machen:

  • Deine persönlichen Daten und Versichertennummer
  • Angaben zu den Kindern im Haushalt (Name, Geburtsdatum)
  • Grund für die Haushaltshilfe
  • Gewünschter Zeitraum
  • Ob du bereits eine konkrete Haushaltshilfe gefunden hast oder die Vermittlung durch die Kasse wünschst

Schritt 3: Nachweise beifügen

Füge deinem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • Das ärztliche Attest (Muster 61)
  • Geburtsurkunden der Kinder als Nachweis
  • Bei Alleinerziehenden: Nachweis über den Alleinerziehenden-Status
  • Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis des Kindes

Schritt 4: Antrag einreichen

Reiche alle Unterlagen vollständig bei deiner Krankenkasse ein. Dies kannst du tun:

  • Per Post (am besten per Einschreiben mit Rückschein)
  • Persönlich in der Geschäftsstelle
  • Bei manchen Kassen auch online über das Versichertenportal

Achtung: Beginne nicht mit der Haushaltshilfe, bevor du die Genehmigung der Krankenkasse hast! Wenn du auf eigene Faust eine Hilfe engagierst und die Kasse den Antrag ablehnt, bleibst du auf den Kosten sitzen.

Schritt 5: Auf Bewilligung warten

Die Krankenkasse hat nach Eingang deines vollständigen Antrags in der Regel drei Wochen Zeit, um zu entscheiden. In dringenden Fällen geht es oft schneller. Du erhältst einen Bescheid, in dem steht:

  • Ob dein Antrag bewilligt wurde
  • Für welchen Zeitraum die Haushaltshilfe genehmigt ist
  • Wie viele Stunden pro Tag/Woche bewilligt wurden
  • Welche Zuzahlung du leisten musst
  • Ob die Kasse eine Haushaltshilfe vermittelt oder du selbst eine organisieren darfst

Schritt 6: Haushaltshilfe organisieren

Nach der Bewilligung hast du grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

Vermittlung durch die Krankenkasse: Viele Kassen arbeiten mit Dienstleistern zusammen (z.B. Caritas, Diakonie, DRK, private Vermittlungsagenturen). Die Kasse rechnet dann direkt mit dem Dienstleister ab, du zahlst nur die Zuzahlung.

Selbstorganisierte Haushaltshilfe: Du kannst auch eine Person deines Vertrauens als Haushaltshilfe einsetzen – zum Beispiel eine Freundin, Nachbarin oder Verwandte (nicht im gleichen Haushalt lebend). Diese Person muss dann mit der Krankenkasse abrechnen oder du legst die Kosten aus und reichst sie zur Erstattung ein.

Organisationsform Vorteile Nachteile Für wen geeignet?
Vermittlung durch Krankenkasse Keine Eigenorganisation nötig, professionelle Kräfte, direkte Abrechnung Weniger Mitsprache bei Auswahl, eventuell wechselnde Personen Wenn du schnell Hilfe brauchst und niemanden kennst
Selbstorganisiert (Verwandte/Bekannte) Vertrauensperson, flexible Gestaltung, persönliche Bindung Mehr Organisationsaufwand, Abrechnung komplizierter Wenn du jemanden hast, dem du vertraust
Private Agentur (selbst beauftragt) Große Auswahl, professionell, planbar Eventuell Kostenübernahme unsicher, Vorkasse nötig Wenn Kasse keine Vermittlung anbietet

💰 Kosten und Zuzahlung

Die Haushaltshilfe ist keine komplett kostenfreie Leistung – du musst dich an den Kosten beteiligen. Die Regelungen dazu sind klar definiert.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Du zahlst 10 Prozent der täglichen Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Die genaue Höhe hängt davon ab, wie teuer die Haushaltshilfe ist:

  • Bei Kosten von 50 Euro pro Tag zahlst du 5 Euro (10 % wären nur 5 Euro)
  • Bei Kosten von 80 Euro pro Tag zahlst du 8 Euro (10 % = 8 Euro)
  • Bei Kosten von 120 Euro pro Tag zahlst du 10 Euro (10 % wären 12 Euro, aber maximal 10 Euro)

Befreiung von der Zuzahlung

In bestimmten Fällen kannst du von der Zuzahlung befreit werden:

  • Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung: Hier entfällt die Zuzahlung komplett
  • Erreichen der Belastungsgrenze: Wenn du im laufenden Jahr bereits 2 Prozent deines Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken 1 Prozent) für Zuzahlungen ausgegeben hast, kannst du dich für den Rest des Jahres befreien lassen
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Sie sind generell von Zuzahlungen befreit

Was zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Haushaltshilfe abzüglich deiner Zuzahlung. Die Höhe richtet sich nach den üblichen Sätzen in deiner Region und der Art der Hilfe. Typische Stundensätze liegen zwischen 15 und 30 Euro.

Bei selbstbeschaffter Haushaltshilfe (z.B. eine Freundin) erstattet die Kasse oft einen Pauschalbetrag, der niedriger sein kann als die tatsächlichen Kosten eines professionellen Dienstes. Dieser liegt häufig bei etwa 8 bis 12 Euro pro Stunde.

⏰ Dauer und Umfang der Haushaltshilfe

Wie lange und in welchem Umfang du Haushaltshilfe bekommst, hängt von deiner individuellen Situation ab.

Zeitliche Begrenzung

Grundsätzlich wird die Haushaltshilfe für die Dauer der ärztlich bescheinigten Notwendigkeit bewilligt, maximal jedoch für 26 Wochen. In schwerwiegenden Fällen kann diese Frist verlängert werden, wenn die medizinische Notwendigkeit weiterhin besteht.

Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft und Entbindung gelten oft kürzere Zeiträume – typischerweise werden bewilligt:

  • Bei Risikoschwangerschaft: So lange ärztlich verordnet
  • Nach normaler Geburt: Bis zu 2 Wochen
  • Nach Kaiserschnitt: Bis zu 4 Wochen
  • Bei Komplikationen: Entsprechend länger nach ärztlicher Verordnung

Stundenumfang

Der bewilligte Stundenumfang richtet sich nach deinem tatsächlichen Bedarf. Typisch sind:

  • 2 bis 4 Stunden täglich bei einem kleinen Kind
  • 4 bis 6 Stunden täglich bei mehreren Kindern
  • Bis zu 8 Stunden täglich in besonderen Härtefällen

Die Krankenkasse prüft, was notwendig und angemessen ist. Dabei wird berücksichtigt:

  • Anzahl und Alter der Kinder
  • Größe des Haushalts
  • Schwere deiner Erkrankung bzw. Einschränkung
  • Ob andere Personen teilweise unterstützen können

Verlängerung beantragen

Wenn sich abzeichnet, dass du länger Unterstützung brauchst als ursprünglich bewilligt, solltest du rechtzeitig (etwa eine Woche vor Ablauf) einen Verlängerungsantrag stellen. Dazu brauchst du:

  • Ein neues ärztliches Attest, das die weitere Notwendigkeit bescheinigt
  • Ein formloses Schreiben oder das Verlängerungsformular deiner Kasse

👤 Wer kann Haushaltshilfe sein?

Nicht jede Person kann als Haushaltshilfe über die Krankenkasse abgerechnet werden. Es gibt bestimmte Voraussetzungen und Einschränkungen.

Professionelle Dienste

Am unkompliziertesten ist die Zusammenarbeit mit professionellen Dienstleistern, die mit deiner Krankenkasse kooperieren. Diese Organisationen stellen geschultes Personal zur Verfügung und rechnen direkt mit der Kasse ab. Dazu gehören:

  • Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, AWO, DRK)
  • Familienpflegedienste
  • Private Vermittlungsagenturen für Haushaltshilfen

Verwandte und Bekannte

Du kannst auch Verwandte oder Bekannte als Haushaltshilfe einsetzen, allerdings mit Einschränkungen:

  • Nicht erlaubt: Personen, die mit dir im gleichen Haushalt leben (z.B. dein Partner, volljährige Kinder)
  • Bis zum 2. Grad verwandt: Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder – hier zahlt die Kasse meist nur Fahrtkosten und eventuell eine geringe Aufwandsentschädigung
  • Nicht oder entfernt verwandt: Freundinnen, Nachbarinnen – hier kann ein höherer Erstattungssatz möglich sein

Viele Mamas fragen mich, ob sie nicht einfach die Oma als Haushaltshilfe „anmelden" können. Grundsätzlich geht das, aber die Krankenkasse zahlt dann oft nur Fahrtkosten. Meine Erfahrung: Wenn Oma ohnehin helfen würde, ist das in Ordnung. Aber wenn du wirklich professionelle Unterstützung brauchst, ist ein Dienst oft die bessere Wahl – die Helferinnen sind geschult, zuverlässig und du musst dich nicht „verpflichtet" fühlen.

Nadine Scheiner Redakteurin & Mama

Selbstständige Haushaltshilfen

Du kannst auch eine selbstständige Haushaltshilfe engagieren. Diese muss dann eine Rechnung ausstellen, die du bei der Krankenkasse zur Erstattung einreichst. Wichtig: Kläre vorher mit der Kasse, ob und in welcher Höhe sie die Kosten übernimmt.

🔄 Was passiert bei Ablehnung?

Nicht jeder Antrag wird bewilligt. Wenn deine Krankenkasse die Haushaltshilfe ablehnt, hast du mehrere Möglichkeiten.

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine Kinder unter 12 Jahren im Haushalt (oder kein behindertes Kind)
  • Partner oder andere Person im Haushalt könnte die Aufgaben übernehmen
  • Medizinische Notwendigkeit nicht ausreichend nachgewiesen
  • Antrag wurde zu spät gestellt (nach Beginn der Hilfe)
  • Fehlende oder unvollständige Unterlagen

Widerspruch einlegen

Wenn du mit der Ablehnung nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. In deinem Widerspruch solltest du:

  • Klar begründen, warum du die Entscheidung für falsch hältst
  • Zusätzliche Nachweise beifügen (z.B. ausführlicheres ärztliches Attest)
  • Auf die gesetzliche Grundlage (§ 38 SGB V) verweisen
  • Gegebenenfalls besondere Umstände schildern (z.B. Alleinerziehend, Partner arbeitet Vollzeit, besondere Belastung)

Tipp: Lass dir von deinem Arzt ein ausführlicheres Attest ausstellen, das genau beschreibt, welche Tätigkeiten du nicht ausführen kannst und warum. Je konkreter die medizinische Begründung, desto besser deine Chancen.

Weitere Schritte

Wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird, kannst du vor dem Sozialgericht klagen. Das klingt drastisch, ist aber bei Krankenkassenleistungen ein normaler Weg. Die Klage ist für dich kostenfrei, und oft lohnt es sich, diesen Schritt zu gehen – besonders wenn du überzeugt bist, dass dir die Leistung zusteht.

Alternativ kannst du dich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden, die dich kostenlos berät und unterstützt.

🤰 Besonderheiten bei Schwangerschaft und Geburt

Schwangerschaft und Geburt sind die häufigsten Gründe, warum Mamas Haushaltshilfe beantragen – und hier gelten einige Besonderheiten.

Haushaltshilfe bei Risikoschwangerschaft

Wenn dein Arzt dir aufgrund von Komplikationen Bettruhe verordnet oder du deine normalen Tätigkeiten nicht mehr ausführen darfst, hast du Anspruch auf Haushaltshilfe. Typische Gründe sind:

  • Vorzeitige Wehen
  • Muttermundschwäche
  • Blutungen
  • Mehrlingschwangerschaft mit Komplikationen
  • Schwangerschaftsdiabetes mit strengen Auflagen
  • Präeklampsie (Schwangerschaftsvergiftung)

Die Haushaltshilfe wird für die Dauer der ärztlich verordneten Schonung bewilligt – das können wenige Wochen, aber auch mehrere Monate sein.

Haushaltshilfe nach der Geburt

Nach der Entbindung steht dir Haushaltshilfe zu, wenn du noch ein weiteres Kind unter 12 Jahren hast. Die Dauer hängt von der Art der Geburt ab:

  • Normale Geburt: In der Regel bis zu 2 Wochen
  • Kaiserschnitt: Meist 4 Wochen, da du nicht schwer heben darfst
  • Komplikationen: Länger, je nach ärztlicher Verordnung

Wichtig: Bei der ersten Geburt ohne weitere Kinder im Haushalt besteht kein Anspruch nach § 38 SGB V. Manche Krankenkassen bieten aber freiwillige Zusatzleistungen an – frage nach!

Keine Zuzahlung bei Schwangerschaft und Geburt

Ein großer Vorteil: Wenn die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung bewilligt wird, musst du keine Zuzahlung leisten. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig.

📋 Aufgaben der Haushaltshilfe

Was genau macht eine Haushaltshilfe? Der Umfang ist klar definiert und umfasst alle Tätigkeiten, die für die Haushaltsführung und Kinderbetreuung notwendig sind.

Typische Aufgaben

Eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernimmt folgende Tätigkeiten:

  • Kinderbetreuung: Anziehen, Wickeln, Füttern, Spielen, zur Kita/Schule bringen und abholen, bei Hausaufgaben helfen
  • Kochen: Mahlzeiten für die Familie zubereiten
  • Einkaufen: Lebensmittel und Haushaltsbedarf besorgen
  • Wäsche: Waschen, Aufhängen, Bügeln, Zusammenlegen
  • Aufräumen und Reinigen: Grundreinigung der Wohnung, Geschirrspülen, Ordnung halten
  • Botengänge: Zur Apotheke, Post, Behörden (wenn nötig)

Was die Haushaltshilfe nicht macht

Die Haushaltshilfe ist keine Putzfee und kein Allround-Service. Folgende Tätigkeiten gehören nicht zum Leistungsumfang:

  • Grundreinigung oder Renovierung
  • Gartenarbeit (außer in Ausnahmefällen)
  • Pflege von dir oder anderen Erwachsenen (dafür gibt es andere Leistungen)
  • Reparaturen

💡 Alternativen und Ergänzungen zur Haushaltshilfe

Manchmal reicht die Haushaltshilfe allein nicht aus oder du hast keinen Anspruch darauf. Dann gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten.

Familienpflege

Die Familienpflege ist eine umfassendere Leistung als die Haushaltshilfe und kann auch pflegerische Aufgaben übernehmen. Sie wird von den Jugendämtern finanziert, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls droht, weil die Eltern ausfallen. Die Voraussetzungen sind strenger, aber in Notlagen eine wichtige Option.

Kurzzeitpflege für Kinder

Wenn du ins Krankenhaus musst und niemand die Kinder betreuen kann, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Die Kinder werden dann vorübergehend in einer Pflegefamilie oder Einrichtung untergebracht. Das ist natürlich nur die letzte Option, aber sie existiert.

Mutter-Kind-Kur

Wenn du erschöpft oder krank bist, kann eine Mutter-Kind-Kur sinnvoller sein als Haushaltshilfe zu Hause. Dabei nimmst du deine Kinder mit, wirst medizinisch behandelt und erholt, während die Kinder betreut werden.

Haushaltshilfe privat finanzieren

Wenn die Krankenkasse nicht zahlt, kannst du eine Haushaltshilfe auch privat engagieren. Die Kosten kannst du als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen (20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr).

Nachbarschaftshilfe und Netzwerke

Manchmal helfen auch informelle Lösungen: Tausche dich mit anderen Mamas aus, organisiert gegenseitige Unterstützung, fragt in der Kita oder Schule nach Elternnetzwerken. Auch Familienzentren, Kirchengemeinden oder Mehrgenerationenhäuser bieten oft Unterstützung an.

Unterstützungsform Wer zahlt? Voraussetzungen Umfang
Haushaltshilfe Krankenkasse Krankenkasse (mit Zuzahlung) Krankheit, Kind unter 12 im Haushalt Haushalt + Kinderbetreuung
Familienpflege Jugendamt Kindeswohlgefährdung droht Haushalt + Kinderbetreuung + Pflege
Mutter-Kind-Kur Krankenkasse Medizinische Notwendigkeit Stationäre Behandlung + Kinderbetreuung
Private Haushaltshilfe Selbst (steuerlich absetzbar) Keine Nach Vereinbarung

🏥 Unterschiede zwischen den Krankenkassen

Obwohl der Anspruch auf Haushaltshilfe gesetzlich geregelt ist, gibt es Unterschiede zwischen den Krankenkassen – vor allem bei den freiwilligen Zusatzleistungen.

Pflichtleistung vs. Satzungsleistung

Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V mit Kind im Haushalt ist eine Pflichtleistung – die muss jede gesetzliche Krankenkasse erbringen. Darüber hinaus bieten viele Kassen aber erweiterte Leistungen in ihrer Satzung an:

  • Haushaltshilfe auch ohne Kinder im Haushalt
  • Längere Bewilligungszeiträume
  • Höhere Erstattungssätze bei selbstbeschaffter Hilfe
  • Haushaltshilfe auch bei ambulanten Operationen ohne strenge Prüfung
  • Haushaltshilfe schon ab dem ersten Kind (auch beim ersten)

Krankenkassen mit guten Zusatzleistungen

Einige Krankenkassen sind für ihre großzügigen Regelungen bekannt (Stand: aktuelle Informationen bitte bei der jeweiligen Kasse erfragen):

  • Techniker Krankenkasse (TK): Bietet Haushaltshilfe auch ohne Kinder in besonderen Fällen
  • DAK: Erweiterte Leistungen bei Schwangerschaft
  • Barmer: Gute Vermittlungsangebote
  • AOK: Regional unterschiedlich, oft gute Kooperationen mit lokalen Diensten

Es lohnt sich, die Satzung deiner Krankenkasse genau zu lesen oder direkt nachzufragen, welche Leistungen über das gesetzliche Minimum hinaus angeboten werden.

📞 Beratung und Unterstützung

Du musst den Antragsprozess nicht allein bewältigen. Es gibt verschiedene Stellen, die dich beraten und unterstützen.

Ansprechpartner bei deiner Krankenkasse

Deine erste Anlaufstelle ist immer deine Krankenkasse selbst. Ruf an oder geh persönlich in eine Geschäftsstelle. Die Mitarbeiter können dir sagen:

  • Welche Unterlagen du genau brauchst
  • Wie der Antragsprozess abläuft
  • Welche Dienstleister mit der Kasse kooperieren
  • Ob du Anspruch hast

Unabhängige Patientenberatung (UPD)

Die UPD berät dich kostenlos und unabhängig zu allen Fragen rund um Krankenversicherung und Patientenrechte. Telefon: 0800 011 77 22 (kostenfrei), oder online unter patientenberatung.de.

Sozialberatung

Viele Krankenhäuser haben einen Sozialdienst, der dich schon während des Aufenthalts bei der Beantragung von Haushaltshilfe unterstützt. Auch Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie) bieten Sozialberatung an.

Selbsthilfegruppen und Online-Foren

Der Austausch mit anderen Mamas, die bereits Haushaltshilfe beantragt haben, kann sehr wertvoll sein. In Elternforen und Facebook-Gruppen findest du praktische Tipps und Erfahrungsberichte.

❓ Häufige Fragen

Kann ich auch als Privatversicherte Haushaltshilfe von der Krankenkasse bekommen?

Nein, der gesetzliche Anspruch nach § 38 SGB V gilt nur für gesetzlich Versicherte. Als Privatversicherte musst du in deinen Versicherungsbedingungen nachschauen, ob und unter welchen Voraussetzungen Haushaltshilfe übernommen wird. Manche Tarife beinhalten solche Leistungen, andere nicht. Alternativ kannst du die Kosten privat tragen und als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

Bekomme ich Haushaltshilfe auch nach einer ambulanten Operation?

Ja, grundsätzlich ist das möglich, wenn du nachweislich nicht in der Lage bist, deinen Haushalt zu führen, und die anderen Voraussetzungen (Kind im Haushalt etc.) erfüllt sind. Der Arzt muss die medizinische Notwendigkeit bescheinigen. Bei kleineren Eingriffen kann die Krankenkasse allerdings kritisch prüfen, ob die Haushaltshilfe wirklich nötig ist.

Was passiert, wenn mein Partner Urlaub nehmen könnte – bekomme ich trotzdem Haushaltshilfe?

Das ist eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich gilt: Wenn eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann, besteht kein Anspruch. Allerdings muss dein Partner nicht zwingend Urlaub nehmen. Wenn er arbeitet und nicht verfügbar ist, spricht das für die Bewilligung. Wichtig ist, dass ihr im Antrag ehrlich angebt, wer im Haushalt lebt und arbeitet. Die Krankenkasse kann nicht verlangen, dass dein Partner unbezahlten Urlaub nimmt oder seinen Job aufgibt.

Kann ich die Haushaltshilfe auch stundenweise in Anspruch nehmen?

Ja, die Haushaltshilfe muss nicht den ganzen Tag da sein. Üblich sind 2 bis 6 Stunden täglich, je nach Bedarf. Du kannst mit der Krankenkasse bzw. dem Dienstleister absprechen, zu welchen Zeiten die Hilfe kommt – zum Beispiel morgens für die Kinderbetreuung und mittags fürs Kochen.

Muss die Haushaltshilfe bei mir angemeldet sein?

Wenn du eine professionelle Agentur beauftragst, ist die Haushaltshilfe dort angestellt – du musst nichts anmelden. Wenn du eine Privatperson beschäftigst, muss diese entweder selbstständig sein (und eine Rechnung stellen) oder du musst sie als Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. Bei Verwandten, die nur Fahrtkosten erstattet bekommen, ist keine Anmeldung nötig.

Kann ich die Haushaltshilfe ablehnen, die mir die Krankenkasse vermittelt?

Wenn dir die vermittelte Person nicht zusagt (z.B. weil die Chemie nicht stimmt oder du Sprachprobleme befürchtest), kannst du das der Krankenkasse mitteilen und um eine Alternative bitten. Du hast ein Recht darauf, dass die Betreuung deiner Kinder in guten Händen ist. Allerdings solltest du sachliche Gründe nennen und nicht zu viele Personen ablehnen, sonst könnte die Kasse unterstellen, dass du nicht kooperierst.

Nadine Scheiner

Gründerin von moms.de, zweifache Mutter (Kinder geboren 2014 und 2016). Sie schreibt seit 2017 Ratgeber rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienleben.

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